Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 20.02.2012 - L 9 KR 389/11 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4401
LSG Berlin-Brandenburg, 20.02.2012 - L 9 KR 389/11 B ER (https://dejure.org/2012,4401)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.02.2012 - L 9 KR 389/11 B ER (https://dejure.org/2012,4401)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Februar 2012 - L 9 KR 389/11 B ER (https://dejure.org/2012,4401)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,4401) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 33 Abs 6 S 1 SGB 5, § 126 Abs 1 S 1 SGB 5, § 126 Abs 1 S 2 SGB 5, § 127 Abs 1 S 1 SGB 5, § 127 Abs 1 S 2 SGB 5
    Krankenversicherung - Einschränkung der Vertragsfreiheit der Krankenkassen hinsichtlich ihrer Vertragspartner - Hilfsmittel-Leistungserbringer - Beitritt durch Abgabe einer einseitigen, empfangsbedürftigen Willenserklärung - öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis - ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 126 SGB 5, § 127 Abs 2 SGB 5, § 127 Abs 2a SGB 5
    Leistungserbringer von Hilfsmitteln - Beitritt zum Versorgungsantrag - Teilbeitritt

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Teilbeitritt zum Versorgungsvertrag für Leistungserbringer von Hilfsmitteln

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Vertragsfreiheit gesetzlicher Krankenkassen beim Beitritt von Hilfsmittel-Leistungserbringern zu Verträgen über die Abgabe von Hilfsmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Vertragsfreiheit gesetzlicher Krankenkassen beim Beitritt von Hilfsmittel-Leistungserbringern zu Verträgen über die Abgabe von Hilfsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.02.2012 - L 9 KR 389/11
    Drohen dem Antragsteller ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre, verlangt Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG von den Sozialgerichten bei der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache grundsätzlich eine eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage, die sich von der im Hauptsacheverfahren nicht unterscheidet (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 94, 166 ; NJW 2003, 1236f.).

    Ist die Entscheidung von der Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen anhängig, etwa weil es um die Verfassungsmäßigkeit einer Norm oder ihrer Auslegung geht, dürfen die Sozialgerichte die Klärung dieser Fragen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren jedoch offen lassen und sich bei der Entscheidung an einer Abwägung der widerstreitenden Interessen orientieren (BVerfG NJW 2003, 1236f.).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.03.2011 - L 11 KR 4724/10

    Krankenversicherung - Hilfsmittelvertrag - Erklärung des Beitritts durch einen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.02.2012 - L 9 KR 389/11
    Auch der Hilfsantrag ist deshalb unzulässig, weil die Antragstellerin allein schon durch ihre Beitrittserklärung dem Versorgungsvertrag unmittelbar beigetreten ist; einer Annahme der Beitrittserklärung durch die Antragsgegnerin bedurfte es nicht (wie hier wohl auch BSG, Urteil vom 17. Juli 2008, B 3 KR 23/07 R, RdNr. 26; dagegen: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. März 2011, L 11 KR 4724/10 Er-B, RdNr. 29 ff. unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 24. Januar 2008, B 3 KR 2/07 R RdNr. 24; offengelassen: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. April 2011, L 16 KR 7/11 B ER, RdNr. 28, alle zitiert nach juris).

    Die bisherige Rechtsprechung der Landessozialgerichte hat Teilbeitritte zu Versorgungsverträgen in dem vorliegenden Fall vergleichbaren Fallgestaltungen für wirksam gehalten, wenn der betreffende Leistungserbringer gerade die für die fragliche Produktgruppe geltenden Bedingungen akzeptiert (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. April 2011, L 16 KR 7/11 B ER, LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. März 2011, L 11 KR 4724/10 Er-B, zitiert nach juris), wie dies die Antragstellerin getan hat.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2011 - L 16 KR 7/11

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.02.2012 - L 9 KR 389/11
    Auch der Hilfsantrag ist deshalb unzulässig, weil die Antragstellerin allein schon durch ihre Beitrittserklärung dem Versorgungsvertrag unmittelbar beigetreten ist; einer Annahme der Beitrittserklärung durch die Antragsgegnerin bedurfte es nicht (wie hier wohl auch BSG, Urteil vom 17. Juli 2008, B 3 KR 23/07 R, RdNr. 26; dagegen: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. März 2011, L 11 KR 4724/10 Er-B, RdNr. 29 ff. unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 24. Januar 2008, B 3 KR 2/07 R RdNr. 24; offengelassen: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. April 2011, L 16 KR 7/11 B ER, RdNr. 28, alle zitiert nach juris).

    Die bisherige Rechtsprechung der Landessozialgerichte hat Teilbeitritte zu Versorgungsverträgen in dem vorliegenden Fall vergleichbaren Fallgestaltungen für wirksam gehalten, wenn der betreffende Leistungserbringer gerade die für die fragliche Produktgruppe geltenden Bedingungen akzeptiert (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. April 2011, L 16 KR 7/11 B ER, LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. März 2011, L 11 KR 4724/10 Er-B, zitiert nach juris), wie dies die Antragstellerin getan hat.

  • LSG Sachsen, 01.12.2010 - L 1 KR 99/10

    Überprüfung der Eignung eines Leistungserbringers in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.02.2012 - L 9 KR 389/11
    Da die Antragstellerin eine Regelung mit Dauerwirkung anstrebt, ist eine drei Jahre umfassende Vorausschau anzunehmen (Sächsisches LSG, Beschluss vom 1. Dezember 2010, L 1 KR 99/10 B ER, zitiert nach juris), so dass sich ein Betrag von 14.608,95 ? ergibt.

    Da in der Sache um die Vorwegnahme der Hauptsache gestritten wird, besteht kein Anlass für eine Streitwertreduzierung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (Sächsisches LSG, Beschluss vom 1. Dezember 2010, aaO).

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.02.2012 - L 9 KR 389/11
    Drohen dem Antragsteller ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre, verlangt Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG von den Sozialgerichten bei der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache grundsätzlich eine eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage, die sich von der im Hauptsacheverfahren nicht unterscheidet (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 94, 166 ; NJW 2003, 1236f.).
  • BSG, 05.11.2003 - B 6 KA 11/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachfolgezulassung - Nachbesetzungsverfahren -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.02.2012 - L 9 KR 389/11
    Allerdings hat der für das Vertragsarztrecht zuständige 6. Senat des BSG in diversen Entscheidungen, in denen um eine (rückwirkende) Statusentscheidung bzw. Genehmigung gestritten wurde, anklingen lassen, dass er eine nur vorläufig erteilte Genehmigung auch in diesen Angelegenheiten nicht für ausgeschlossen hält (so Urteile vom 31. Mai 2006, B 6 KA 7/05 R - für die Verlegung des Vertragsarztsitzes -, vom 5. November 2003, B 6 KA 11/03 R - für die Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes -, vom 11. September 2002, B 6 KA 41/01 R, und Beschluss vom 28. September 2005, B 6 KA 19/05 B - jeweils für die Zulassung als Psychotherapeut -, außerdem in einer kostenrechtlichen Entscheidung: Urteil vom 17. Oktober 2007, B 6 KA 4/07 R; alle veröffentlicht in juris).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.02.2012 - L 9 KR 389/11
    Drohen dem Antragsteller ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre, verlangt Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG von den Sozialgerichten bei der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache grundsätzlich eine eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage, die sich von der im Hauptsacheverfahren nicht unterscheidet (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 94, 166 ; NJW 2003, 1236f.).
  • BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 26/08 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Recht der Leistungserbringer auf

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.02.2012 - L 9 KR 389/11
    Denn allein durch seine Entscheidung, dem Vertrag beizutreten, erhält er unmittelbar kraft Gesetzes die Berechtigung zur Leistungserbringung bezüglich des Versorgungsvertrages (in diesem Sinne auch BSG, Urteil vom 10. März 2010, B 3 KR 26/08 R, RdNr. 14, zitiert nach juris).
  • BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 4/07 R

    Zusätzliche Rechtsanwaltsgebühr im Zulassungsverfahren vor dem Berufungsausschuss

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.02.2012 - L 9 KR 389/11
    Allerdings hat der für das Vertragsarztrecht zuständige 6. Senat des BSG in diversen Entscheidungen, in denen um eine (rückwirkende) Statusentscheidung bzw. Genehmigung gestritten wurde, anklingen lassen, dass er eine nur vorläufig erteilte Genehmigung auch in diesen Angelegenheiten nicht für ausgeschlossen hält (so Urteile vom 31. Mai 2006, B 6 KA 7/05 R - für die Verlegung des Vertragsarztsitzes -, vom 5. November 2003, B 6 KA 11/03 R - für die Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes -, vom 11. September 2002, B 6 KA 41/01 R, und Beschluss vom 28. September 2005, B 6 KA 19/05 B - jeweils für die Zulassung als Psychotherapeut -, außerdem in einer kostenrechtlichen Entscheidung: Urteil vom 17. Oktober 2007, B 6 KA 4/07 R; alle veröffentlicht in juris).
  • BSG, 17.07.2008 - B 3 KR 23/07 R

    Krankenversicherung - Leistungserbringer im Haushaltshilfebereich - Anspruch auf

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.02.2012 - L 9 KR 389/11
    Auch der Hilfsantrag ist deshalb unzulässig, weil die Antragstellerin allein schon durch ihre Beitrittserklärung dem Versorgungsvertrag unmittelbar beigetreten ist; einer Annahme der Beitrittserklärung durch die Antragsgegnerin bedurfte es nicht (wie hier wohl auch BSG, Urteil vom 17. Juli 2008, B 3 KR 23/07 R, RdNr. 26; dagegen: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. März 2011, L 11 KR 4724/10 Er-B, RdNr. 29 ff. unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 24. Januar 2008, B 3 KR 2/07 R RdNr. 24; offengelassen: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. April 2011, L 16 KR 7/11 B ER, RdNr. 28, alle zitiert nach juris).
  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 7/05 R

    Vertragsarztrecht - keine rückwirkende Genehmigung zur Verlegung des

  • BSG, 24.01.2008 - B 3 KR 2/07 R

    Krankenversicherung - nichtärztlicher Leistungserbringer - Geltung der

  • BSG, 11.09.2002 - B 6 KA 41/01 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - bedarfsunabhängige Zulassung -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2010 - L 7 KA 139/09

    Medizinisches Versorgungszentrum; einstweilige Anordnung bei

  • BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 19/05 B

    Bedarfsunabhängige Zulassung in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung,

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2009 - L 7 KA 143/09

    Aussetzung der Vollziehung einer einstweiligen Anordnung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2011 - L 7 KA 39/11

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2009 - L 9 B 482/08

    Gesetzliche Krankenversicherung - Anspruch auf Versorgung mit dem Arzneimittel

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2012 - L 7 KA 87/11

    Einstweilige Anordnung - Zulassung/Ermächtigung - Statusentscheidung -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2022 - L 16/4 KR 548/19

    Vergütung von Hilfsmitteln; Vergütung für Blutzuckerteststreifen ohne Vertrag;

    Durch den Beitritt sei zudem ein eigenständiger Vertrag zustande gekommen, der vom Schicksal des Ursprungsvertrages unabhängig sei ( LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Februar 2012 - L 9 KR 389/11 B ER ).

    Es handelt sich bei dem Beitritt um ein Gestaltungsrecht, das durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber den Krankenkassen ausgeübt wird ( LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Februar 2012 - L 9 KR 389/11 B ER; Stallberg MPR 2010, 50, 53; Vilaclara Kooperative Kostensteuerung, 152 ) und nicht um ein Vertragsangebot, das einer Annahmeerklärung der Krankenkasse bedarf ( Nusser in Krauskopf, 114. EL April 2022, SGB V § 127 Rn 25; Lungstras in Becker/Kingreen, 8. Aufl 2022, SGB V § 127 Rn 19 ).

    Allerdings setzt ein Teilbeitritt jedenfalls voraus, dass der betreffende Leistungserbringer gerade die für die fragliche Produktgruppe geltenden Bedingungen akzeptiert ( LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Februar 2012 - L 9 KR 389/11 B ER; LSG NRW aaO; LSG Baden-Württemberg aaO ).

  • SG Marburg, 18.05.2016 - S 14 KR 120/15

    Krankenversicherungsrecht

    Sie verwies auf ein Schreiben der Landesinnung vom 10.10.2014 und LSG BerlinBrandenburg, Beschluss v. 20.02.2012 - L 9 KR 389/11 B ER - (irrtümlich mit Datum vom 20.02.2014 angegeben).

    Die Zusammenfassung mehrerer Versorgungsbereiche in einem Versorgungsvertrag darf nicht dazu führen, dass die Krankenkasse auf diese Weise die Möglichkeit erhält, bestimmte Leistungserbringer von vornherein als Vertragspartner auszuschließen; entsprechende Vertragsgestaltungen erwiesen sich vor dem Hintergrund des § 127 Abs. 2a SGB V als sachwidrig, würden die Freiheit der Berufsausübung der ausgeschlossenen Leistungserbringer unverhältnismäßig beschränken und damit gegen Art. 3 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG verstoßen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20.02.2012 - L 9 KR 389/11 B ER - juris Rdnr. 12).

    Allerdings kann ein Teilbeitritt nicht erst dann ausgeschlossen sein, wenn durch den Teilbeitritt die Versorgung der Versicherten gefährdet wird (so aber LSG BerlinBrandenburg, Beschl. v. 20.02.2012 - L 9 KR 389/11 B ER - juris Rdnr. 12; LSG BerlinBrandenburg, Beschl. v. 15.03.2012 - L 1 KR 18/12 B ER - juris Rdnr. 38; LSG BadenWürttemberg, Beschl. v. 15.03.2011 - L 11 KR 4724/10 ER-B - juris Rdnr. 31).

    Insofern geht die bisherige Rechtsprechung davon aus, dass die Zusammenfassung von Hilfsmitteln einer Produktgruppe in einem Vertrag zulässig ist und dass ein Teilbeitritt nur bzgl. einzelner Hilfsmittel unzulässig ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20.02.2012 - L 9 KR 389/11 B ER - juris Rdnr. 12; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15.03.2012 - L 1 KR 18/12 B ER - juris Rdnr. 38; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15.03.2012 - L 16 KR 7/11 B ER - juris Rdnr. 30; LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 15.03.2011 - L 11 KR 4724/10 ER-B - juris Rdnr. 31).

  • LSG Sachsen, 26.01.2022 - L 1 KR 650/17
    Bei dem in § 127 Abs. 2a SGB V eingeräumten Beitrittsrecht handelt es sich daher um ein Gestaltungsrecht, das durch eine einseitige Willenserklärung gegenüber der Krankenkasse ausgeübt wird, und nicht um ein Vertragsangebot, das einer Annahmeerklärung der Krankenkasse bedarf (Lungstras in: Becker/Kingreen, SGB V, 8. Aufl., § 127 Rn. 19; Nusser in: Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, § 127 SGB V Rn. 35; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.02.2012 - L 9 KR 389/11 B ER - juris Rn. 8).
  • LSG Sachsen, 29.10.2015 - L 1 KR 37/15

    Abänderung einzelner Vereinbarungen eines Versorgungsvertrages

    Zwar ist nach der Rechtsprechung einiger Landessozialgerichte ein Teilbeitritt möglich, sofern der betreffende Leistungserbringer die für einzelne klar abgrenzbare Versorgungsbereiche (bestimmte Produktgruppen) geltenden Bedingungen akzeptiert (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. April 2011 - L 16 KR 7/11 B ER - juris Rn. 30; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Februar 2012 - L 9 KR 389/11 B ER - juris Rn. 12, Beschluss vom 15. März 2012 - L 1 KR 18/12 B ER - juris Rn. 37 f.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. März 2011 - L 11 KR 4724/10 ER-B - juris Rn. 31; a.A. SG Duisburg, Beschluss vom 28. März 2012 - S 31 KR 617/11 ER - juris Rn. 29).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2012 - L 1 KR 18/12

    Krankenversicherung - Vertragsbeitritt zu Hilfsmittelvertrag - klar abgegrenzter

    Der Senat folgt jedenfalls für das vorläufige Rechtsschutzverfahren der vom 9. Senat des hiesigen Landessozialgerichts in dessen im Beschluss vom 20. Februar 2012 (Aktenzeichen L 9 KR 389/11 B ER) geäußerten Rechtsauffassung, dass hinsichtlich einer solchen Feststellung ein Anordnungsanspruch und ein Anordnungsgrund bestehen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.05.2012 - L 4 KR 25/12
    Auch in den ersichtlichen Entscheidungen, in denen eine geringfügige Beeinträchtigung als ausreichend beurteilt wurde, war nämlich - im Gegensatz zum vorliegenden Fall - jedenfalls der etwaig geringe Schaden weitergehend belegt (vgl. z.B.: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Februar 2012 - L 9 KR 389/11 B ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - L 1 KR 378/11
    Den Beteiligten ist dies durch den Beschluss des Senats vom 15.03.2012 (Aktenzeichen L 1 KR 18/12 B ER) bereits bekannt (ebenso: 9. Senat, B. v. 20.02.2012 - L 9 KR 389/11 B ER -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht